BKK Grundschulcheck I und II mit ADHS-Untersuchung
Für Kinder zwischen 7 und 8 Jahren (I) und
zwischen 9 und 10 Jahren (II)
Mit der U9 – im Alter von 5 Jahren – enden die von gesetzlichen Krankenkassen regulär erstatteten Kinder-Vorsorgeuntersuchungen. Erst mit 12 Jahren findet die letzte Standard-Vorsorgeuntersuchung ‚J1‘ statt. Diese erhebliche Lücke von über fünf Jahren schließen die BKK Grundschulchecks I und II.
Bei Schulkinder ab 7 Jahren beeinträchtigen Störungen der Aufmerksamkeit und der Konzentrationsfähigkeit (Aufmerksamkeits Defizit(-Hyperaktivitäts)-Störung, AD(H)S) die schulischen Leistungen. Daher ist es das Ziel beider BKK Grundschulchecks, rechtzeitig Sozialisations- und Verhaltensstörungen sowie Auffälligkeiten im Medienverhalten zu erkennen und zu behandeln. Dazu setzen die Kinder- und Jugendärzte unter anderem einen spezifischen Fragebogen ein.
Bei der körperlichen Untersuchung im Rahmen der BKK Grundschulchecks I und II legt der Kinder- und Jugendarzt sein Augenmerk auf
- Bestimmung von Körpergewicht, Größe und BMI
- Blutdruck
- Urinstatus
- Genitalentwicklung
- Sehvermögen
- Hörvermögen
- Überprüfung des Impfstatus‘
Beim BKK Grundschulcheck II geht es zudem um Zahn-, Mund- und Kieferveränderungen. Außerdem achtet der Kinder- und Jugendarzt auf Risikofaktoren für eine Diabetes mellitus-Erkrankung.